Gebäude und Hausrat sind getrennt abgesichert

Greifen Flammen auf ein Wohngebäude über, ist grundsätzlich die Feuerdeckung der Wohngebäudeversicherung zuständig. Bewegliche Sachen wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte fallen dagegen in die Hausratversicherung. Nach Angaben des GDV können auch versicherte Rauch-, Ruß- und Löschwasserschäden darunterfallen. Maßgeblich bleiben immer die konkreten Bedingungen.

Beim Auto reicht die Haftpflicht nicht

Brand- und Explosionsschäden am eigenen Fahrzeug sind grundsätzlich ein Fall für die Teil- oder Vollkasko. Die reine Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die anderen durch das versicherte Fahrzeug entstehen, nicht den Brandschaden am eigenen Auto.

Für Betriebe zählt die richtige Kombination

Gewerbliche Gebäude, Maschinen, Waren und Vorräte benötigen passenden Feuer- beziehungsweise Inhaltsversicherungsschutz. Soll auch ein Ertragsausfall nach einer Betriebsunterbrechung aufgefangen werden, muss dieser Baustein vereinbart sein. Waldbestand und geschlagenes Holz benötigen einen speziellen Schutz.

Diese Punkte jetzt prüfen

Wer in Waldnähe wohnt oder arbeitet, sollte Vertrag und Vorsorge gemeinsam betrachten.

  • Sind Gebäude, Hausrat oder betriebliche Werte mit aktuellen Summen erfasst?
  • Sind Rauch-, Ruß- und Löschwasserschäden ausreichend berücksichtigt?
  • Besteht für Fahrzeuge Kaskoschutz?
  • Sind Notfallwege, Ansprechpartner und wichtige Unterlagen bekannt?

Quellen und Stand

Passt Ihr Schutz zu Ihrer Situation?

Wir prüfen mit Ihnen, welche Werte abgesichert sind und wo Vertragslücken entstehen können.

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