Handwerk & Bau · Haftung

Wenn aus einem Arbeitsfehler ein großer Schaden wird.

Bau- und Handwerksbetriebe haften für Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden. Entscheidend ist, dass Tätigkeiten, Projekte und eingesetzte Partner im Vertrag richtig beschrieben sind.

Erstgespräch vereinbaren
Betriebshaftpflicht
Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden
Nachunternehmer und Projekte
01

Tätigkeiten vollständig erfassen

Das tatsächliche Leistungsspektrum – einschließlich Nebenarbeiten und neuer Gewerke – bildet die Grundlage für passenden Schutz.

  • Eigene Gewerke und Nebenleistungen
  • Arbeiten auf fremden Grundstücken
  • Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten
02

Typische Ausschlüsse erkennen

Pauschale Deckung reicht nicht immer. Wir prüfen unter anderem Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden und Schäden an bearbeiteten Sachen.

03

Projektgrößen berücksichtigen

Auftragssummen, Baustellen im Ausland oder besondere Auftraggeber können zusätzliche Anforderungen an Versicherungssummen und Nachweise auslösen.

04

Schadenablauf vorbereiten

Klare Zuständigkeiten, Fotos, Bautagebuch und eine zeitnahe Meldung helfen, den Sachverhalt nachvollziehbar zu dokumentieren.